Sportförderung
Rein rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Stiftungsfonds um eine zweckgebundene Zustiftung. Sie übertragen Vermögenswerte als Zustiftung auf die bereits bestehende Bürgerstiftung der Sparkasse Gießen. Die Stiftung muss dann die Erträge aus Ihrer Zustiftung dem Zweck zuführen, den Sie zuvor bestimmt haben.

 

Auf einen Blick:

  • Spende: Ab 500 € kann eine Spende eingebracht werden, die unmittelbar dem Stiftungszweck zugute kommt.

  • Zustiftung: Ab 5.000 € ist eine Zustiftung möglich. Diese erhöht das allgemeine Stiftungsvermögen. Die Erträge aus der Zustiftung unterstützen jedes Jahr einzelne Fördermaßnahmen in unserer Region.

  • Stiftungsfonds: Ab 30.000 € kann ein eigener Stiftungsfonds errichtet werden. Der Stifter kann diesem einen eigenen Namen geben und den konkreten Stiftungszweck selbst wählen. Das Vermögen bleibt langfristig unter dem Dach der Stiftergemeinschaft erhalten. Die Erträge werden nach den Vorgaben des Stifters ausgeschüttet.