Kann der Stiftungsfonds meinen Namen tragen?

Ihr stifterisches Engagement ist so individuell wie Sie selbst. Insofern können Sie Ihren Stiftungsfonds mit Ihrem Namen verbinden. Mit jeder Förderung aus Ihrem Stiftungsfonds wird man sich an Sie erinnern, auch über Ihre Lebenszeit hinaus. Natürlich kann der Stiftungsfonds auch den Namen Ihrer Eltern, Ihrer Kinder oder anderer Personen tragen, an die Sie gern erinnern möchten und denen Sie dankbar sind.

Was kann ich mit meinem Stiftungsfonds unterstützen?

Denkmalschutz

In unserer Region gibt es viele gemeinnützige Organisationen, die sich über die Unterstützung aus Ihrem Stiftungsfonds freuen: Angefangen bei den Kindergärten und Schulen, über die Caritas- und Diakonieeinrichtungen bis hin zu Tierheimen und Kultureinrichtungen. Der Gesetzgeber kennt beispielsweise die folgenden steuerbegünstigten Zwecke:

  • Wissenschaft und Forschung
  • Kunst und Kultur
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Jugend- und Seniorenhilfe
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Tierschutz

Kann ich die Organisation, die ich fördern möchte, später wechseln?

Ja, hier zeigt sich der Vorteil der Bürgerstiftung der Sparkasse Gießen. Sie bietet Ihnen höchste Flexibilität. Auch wenn Sie sich zu Beginn beispielsweise für die Unterstützung junger Menschen entschieden haben, können Sie jederzeit Ihren Förderzweck zugunsten eines anderen verändern. Ihr Stiftungsfonds kann sich jederzeit mit Ihnen entwickeln.

Was muss ich tun, um einen Stiftungsfonds einzurichten?

Es war noch nie so einfach, sich stifterisch zu engagieren. Die Einrichtung eines Stiftungsfonds ist ohne großen Aufwand möglich. Das war eines der Ziele bei Gründung der Bürgerstiftung der Sparkasse Gießen. Die Einrichtung eines Stiftungsfonds erfolgt über die sogenannte Zustiftungsvereinbarung.

Ist die Verwaltung meines Stiftungsfonds aufwendig? Was muss ich tun?

Die Verwaltung eines Stiftungsfonds innerhalb der Bürgerstiftung der Sparkasse Gießen ist durchaus aufwendig. Sie erfordert in erster Linie steuerrechtliches Know-how sowie eine spezielle Managementsoftware. Aber damit werden Sie nicht belastet. Die Bürgerstiftung der Sparkasse Gießen kümmert sich um alles, sodass Sie sich auf die schönen Seiten Ihres stifterischen Engagements konzentrieren können: Wenn Sie möchten, können Sie sich aktiv einbringen und zum Beispiel mit der Organisation Ihrer Wahl konkrete Projekte entwickeln, die dann mit den Erträgen aus Ihrem Stiftungsfonds gefördert werden.

Oder Sie lassen sich vor Ort die positiven Wirkungen Ihrer Förderung zeigen. Gerne können Sie auch der Einrichtung, die Sie unterstützen möchten, einmal im Jahr persönlich den Scheck überreichen.

Bekomme ich regelmäßig einen Bericht über meinen Stiftungsfonds?

Ja, die Bürgerstiftung der Sparkasse Gießen stellt Ihnen einmal im Jahr einen Bericht zu, der Sie über das Anlageergebnis und die zur Verfügung stehenden Erträge informiert.

Wie hoch muss das Kapital sein, damit ich mit meinem Stiftungsfonds starten kann?

Die Sparkasse Gießen gestaltet Ihnen den Zugang zum individuellen stifterischen Engagement so einfach wie möglich. Es ist ihr wichtig, dass Sie Erfahrungen mit der Bürgerstiftung der Sparkasse Gießen im Allgemeinen, mit Ihrem Stiftungsfonds und Ihren guten Taten im Besonderen sammeln können. Deshalb ist es möglich, bereits ab 30.000 € einen eigenen Stiftungsfonds einzurichten. Allgemeine Zustiftungen, die das Stiftungsvermögen der Stiftung erhöhen, sind natürlich auch mit kleineren Beträgen möglich.

Welche steuerlichen Vorteile habe ich?

95 Prozent der deutschen Stiftungen sind als gemeinnützig anerkannt – auch die Bürgerstiftung der Sparkasse Gießen. Der Staat belohnt gemeinnützige Stiftungen mit der Freistellung von Schenkungs- und Erbschaftssteuern. Die Erträge, welche die Bürgerstiftung der Sparkasse Gießen und somit auch Ihr Stiftungsfonds alljährlich erzielt, sind von allen Steuern befreit. Im Hinblick auf die Einkommensteuer haben Sie als natürliche Person die Möglichkeit, einen erweiterten Sonderausgabenabzug in Anspruch zu nehmen.

Auch Unternehmen, die einen Stiftungsfonds einrichten möchten, bietet der Gesetzgeber steuerliche Vorteile.

Kann ich meinen Stiftungsfonds als meinen „Wunscherben“ testamentarisch bedenken?

Ein großer Vorteil Ihres Stiftungsfonds ist es, dass Sie zu seinen Gunsten Ihren Nachlass individuell regeln können. Mit dieser Art der Nachlassregelung, für die sich immer mehr Menschen entscheiden, bewahren Sie Ihr Vermögen über Jahrzehnte und Jahrhunderte hinweg; eine attraktive Vorstellung. Das zu Lebzeiten erarbeitete und ersparte Vermögen – Ihr Lebenswerk – bewirkt in Ihrem Stiftungsfonds nachhaltig Gutes.

Aber: Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteilsrecht können damit nicht umgangen werden.

Haben Sie weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.

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