Hier finden Sie Beispiele der Bereiche, die Sie mit Ihrem stifterischen Engagement unterstützen könnten. Welche Förderzwecke die Satzung der Bürgerstiftung der Sparkasse Gießen außerdem vorsieht, erfahren Sie unter nachfolgendem Link:
Auszug der Stiftungssatzung
Kunst und Kultur
Wir fördern
- den Erwerb und die Verwaltung von Kunstwerken und Kunstgegenständen für die Allgemeinheit,
- die Durchführung von Kunstausstellungen, Konzerten, Theateraufführungen und Lesungen,
- Kunstwettbewerbe.
Denkmalpflege
Wir fördern
- die Bereitstellung von Mitteln für die Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Denkmälern, die im Verzeichnis der Denkmale des Landkreises Gießen eingetragen sind.
Sport
Wir fördern
- die Errichtung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Sportanlagen,
- den Erwerb von Sportgeräten und sonstigen Sportausrüstungen (z. B. Sportbekleidung),
- die Durchführung von Sportwettkämpfen.
Bildung und Erziehung
Wir fördern
- Unterstützung im Bereich Hochschulbildung für Seminare und Vorlesungen im Zuständigkeitsbereich der Stiftung,
- Ausstattung von Schulen, Kindergärten und Volkshochschulen mit Materialien,
- Unterstützung bei der Berufsorientierung,
- Unterstützung von Projekten, die den Landkreis Gießen den Menschen vorstellt.
Wohlfahrtswesen
Wir fördern
- Unterstützung von Projekten der freien Träger und Vereine sozial benachteiligter Menschen,
- Unterstützung der Tafeln,
- Unterstützung der Gemeinden (z. B. Kinderferienspaß in den Gemeinden).